Vorsorgende Verfügungen
Alle Menschen haben das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen.
Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Über diese Möglichkeiten möchten wir Sie gern informieren. Kommen Sie vorbei und wir stellen uns Ihren Fragen.
Dozent: Rechtliche Betreuerin Frau Wendland
Anmeldung unter 03987/529-91