Ab dem 26. September 2024, 8 Uhr, treten neue Regelungen für den Zugang zu den Deichen im Schwedter Gebiet in Kraft. Laut einer Anordnung der Landrätin werden ab diesem Zeitpunkt alle Deichzugänge für Fahrzeuge gesperrt. Die Sperrungen gelten bis auf Widerruf und betreffen unter anderem Brücken und Zugangswege entlang des Oderdeichs.
Betroffene Deichzugänge
Bereits am 25. September werden Absperrschranken an den betroffenen Zugängen errichtet, um die neuen Regelungen umzusetzen. Die Sperrung betrifft folgende Brücken und Zufahrten:
- Brücke bei Alt Galow (km 12,15)
- Brücke in Stützkow (km 90,65)
- Oderdeich bei Stützkow (km 88,90)
- Criewener Brücke (km 94,9)
- Zützener Brücke (km 96,9)
- Landgrabenbrücke bei Meyenburg (km 98,55)
- Schöpfwerkbrücke (km 100,1)
- B166 Zufahrt WSA (km 101,4)
- B166 Zufahrt Kleingartenanlage (km 101,5)
- Zufahrt zur Querfahrt vor der Scheitdammmbrücke
- Gatower Brücke (km 109,3)
- Teerofenbrücke (km 111,9)
- Deichzugänge beim Grenzübergang Schwedt
Auswirkungen der Sperrungen
Die Sperrung soll den Verkehr auf und um die Deiche regeln, um den Schutz der Deichanlagen zu gewährleisten. Das Betreten der Deiche zu Fuß bleibt jedoch weiterhin gestattet, lediglich Fahrzeuge jeglicher Art sind bis auf Weiteres von der Nutzung ausgeschlossen. Ein genauer Zeitpunkt, wann die Sperrungen aufgehoben werden, wurde nicht bekannt gegeben.
Es wird empfohlen, alternative Routen zu nutzen und die jeweiligen Beschilderungen vor Ort zu beachten.
Quelle: uckermark.de